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Alle benötigten Dokumente für Ihre Auswanderung nach Paraguay

Diese Dokumente sind dringend Notwendig, eine Einwanderung nach Paraguay ist ohne sie nicht möglich.
Alle Dokumente müssen mit einer Apostille oder einer Beglaubigung vom paraguayischen Konsulat versehen sein.

Alle unten genannten Dokumente müssen ins Spanische übersetzt werden. Die Übersetzung eines in Paraguay beglaubigten Übersetzers ist in unseren Einwanderungsservices enthalten.

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland

Dringend notwendige Dokumente:

Gültiger Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland

Der Reisepass muss bei Einreise nach Paraguay noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Internationale
Geburtsurkunde

Internationale Geburtsurkunde nahaufnahme

Diese sollte nicht älter als zehn Jahre sein und mit einer Apostille versehen werden.

Polizeiliches Führungszeugnis

Richterhammer

Dieses darf bei Vorlage in Paraguay nicht älter als sechs Monate sein und muss ebenfalls mit einer Apostille versehen werden.

Falls zutreffend:

Diese Dokumente werden benötigt wenn etwas davon auf Sie zutrifft.

Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil

Eheringe

Heiratsurkunde:

Sie benötigen eine internationale Heiratsurkunde, die nicht älter als fünf Jahre ist. Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes.
Diese Dokumente müssen ebenfalls mit einer Apostille versehen werden.


Scheidungsurteil:

Das rechtskräftige Scheidungsurteil ist erforderlich. Dieses Dokument muss vom zuständigen Landgericht beglaubigt werden.
Auch das Scheidungsurteil muss mit einer Apostille versehen sein.

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Schulzeugnisse für schulpflichtige Kinder

Schulkind mit Rucksack

Beglaubigte Schulzeugnisse sind erforderlich, wenn schulpflichtige Kinder mit auswandern.

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Nachweis der Namensänderung

Namensänderung Symbolbild

Ein offizielles Dokument, das die Namensänderung bestätigt, z. B. eine behördliche Bescheinigung oder ein Gerichtsurteil. Dieses Dokument sollte in beglaubigter Form vorliegen.

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Einbürgerungsurkunde

Einbürgerungsurkunde

Dieses Dokument bestätigt Ihre deutsche Staatsbürgerschaft und wird nur benötigt wenn man nach Deutschland eingewandert ist und nicht in Deutschland geboren wurde. Die Einbürgerungsurkunde muss mit einer Apostille versehen sein, die ihre Echtheit für die Verwendung im Ausland bestätigt. In Deutschland wird die Apostille für Bundesdokumente vom Bundesverwaltungsamt in Köln ausgestellt.

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