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Ausführliche Informationen zum Führungszeugnis

Polizeiliches Führungszeugnis

Um ein polizeiliches Führungszeugnis für die Verwendung im Ausland zu beantragen und mit einer Apostille zu versehen, folgen Sie diesen Schritten:

1. Beantragung des Führungszeugnisses:

  • Online-Beantragung:

    • Besuchen Sie das Online-Portal des Bundesamts für Justiz: fuehrungszeugnis.bund.de

    • Voraussetzungen:

      • Elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

      • NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät.

      • AusweisApp2-Software.

    • Gebühr: 13,00 Euro, zahlbar per Kreditkarte oder Giropay.

  • Persönliche Beantragung:

    • Stellen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Meldebehörde (z. B. Bürgeramt).

    • Erforderliche Unterlagen:

      • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.

      • Angabe des Verwendungszwecks und des Empfängerlandes.

    • Gebühr: 13,00 Euro, zahlbar vor Ort.

2. Beantragung der Apostille:

  • Zuständige Behörde:

    • Für die Erteilung der Apostille auf polizeiliche Führungszeugnisse ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig.

    • Anschrift: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
      Referat Apostillen und Forderungsmanagement
      Kirchhofstraße 1–2
      14776 Brandenburg an der Havel

  • Antragstellung:

    • Senden Sie das Original-Führungszeugnis zusammen mit einem formlosen Antrag per Post an die oben genannte Adresse.

    • Fügen Sie einen frankierten Rückumschlag bei.

  • Gebühr:

    • 25,00 Euro pro Dokument.

    • Die Gebühr wird per Nachnahme erhoben; Sie zahlen den Betrag bei Erhalt des apostillierten Dokuments an den Zusteller.

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Apostille

Hinweise:

  • Bearbeitungszeit:

    • Die Ausstellung des Führungszeugnisses dauert in der Regel 1–2 Wochen.

    • Die Bearbeitung der Apostille kann zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen; planen Sie daher ausreichend Vorlaufzeit ein.

  • Gültigkeit:

    • Das Führungszeugnis sollte bei Vorlage in Paraguay nicht älter als sechs Monate sein.

Bitte beachten Sie, dass sich Gebühren und Verfahren ändern können. Es ist daher ratsam, sich vor der Beantragung bei den zuständigen Behörden über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.

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