
Ausführliche Informationen zum Führungszeugnis

Um ein polizeiliches Führungszeugnis für die Verwendung im Ausland zu beantragen und mit einer Apostille zu versehen, folgen Sie diesen Schritten:
1. Beantragung des Führungszeugnisses:
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Online-Beantragung:
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Besuchen Sie das Online-Portal des Bundesamts für Justiz: fuehrungszeugnis.bund.de
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Voraussetzungen:
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Elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
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NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät.
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AusweisApp2-Software.
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Gebühr: 13,00 Euro, zahlbar per Kreditkarte oder Giropay.
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Persönliche Beantragung:
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Stellen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Meldebehörde (z. B. Bürgeramt).
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Erforderliche Unterlagen:
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
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Angabe des Verwendungszwecks und des Empfängerlandes.
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Gebühr: 13,00 Euro, zahlbar vor Ort.
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2. Beantragung der Apostille:
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Zuständige Behörde:
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Für die Erteilung der Apostille auf polizeiliche Führungszeugnisse ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig.
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Anschrift: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Referat Apostillen und Forderungsmanagement
Kirchhofstraße 1–2
14776 Brandenburg an der Havel
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Antragstellung:
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Senden Sie das Original-Führungszeugnis zusammen mit einem formlosen Antrag per Post an die oben genannte Adresse.
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Fügen Sie einen frankierten Rückumschlag bei.
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Gebühr:
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25,00 Euro pro Dokument.
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Die Gebühr wird per Nachnahme erhoben; Sie zahlen den Betrag bei Erhalt des apostillierten Dokuments an den Zusteller.
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Hinweise:
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Bearbeitungszeit:
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Die Ausstellung des Führungszeugnisses dauert in der Regel 1–2 Wochen.
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Die Bearbeitung der Apostille kann zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen; planen Sie daher ausreichend Vorlaufzeit ein.
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Gültigkeit:
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Das Führungszeugnis sollte bei Vorlage in Paraguay nicht älter als sechs Monate sein.
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Bitte beachten Sie, dass sich Gebühren und Verfahren ändern können. Es ist daher ratsam, sich vor der Beantragung bei den zuständigen Behörden über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.